Von den ersten Automobilen zur nationalen Neuordnung

CH-Fahrzeugkontrollschilder bis 1932

Die ersten Schweizer Motorfahrzeuge fuhren noch ohne einheitliche Kennzeichnung. Aus kantonalen Velo-Nummern, lokalen Vorschriften und dem Automobil-Konkordat entstand schrittweise ein Kontrollschilder-System – bis es 1932 an seine Grenzen stiess.

Redaktioneller Stand: 26. Juli 2026. Die historische Grundlage stammt aus der Dokumentation von Peter Morger und der Forschung des Schweizer Velonummern Museums. Ergänzend wurde der zeitgenössische NZZ-Artikel «Nummernschilder» vom 24. Januar 1932 ausgewertet. Die damaligen Vorschläge werden von den später tatsächlich eingeführten Regelungen unterschieden. Die Bilder der früheren Webseite und der Zeitungsausschnitt selbst werden auf der öffentlichen Seite nicht übernommen.

Vor den Kontrollschildern

Als Automobile noch ohne Nummernschild unterwegs waren

1868 konstruierte Albert Schmid in Zürich seinen ersten Dampfwagen. Zehn Jahre später soll er mit seinem dritten selbst gebauten Fahrzeug innerhalb einer Woche nach Paris gefahren sein. Auch Ernest Cuénod aus Vevey war bereits in den 1880er-Jahren mit einem gekauften Motorfahrzeug am Genfersee unterwegs. Um 1890 dürfte es in der ganzen Schweiz erst einige Dutzend Motorfahrzeughalter gegeben haben – vermutlich noch ohne eigentliche Kontrollschilder.

1899

Genf als Zentrum der Motorisierung

Der Grossraum Genf und der Genfersee bildeten um die Jahrhundertwende das schweizerische Zentrum der Fahrzeugentwicklung und Motorisierung.

1900

102 Automobile in Genf

In Bern waren lediglich neun Automobile registriert. Auch Zürich und Basel dürften damals noch kaum mehr Fahrzeuge gezählt haben.

1892–1903 · Forschung des Schweizer Velonummern Museums

Velo-Nummern als Vorläufer der Motorfahrzeugschilder

Die ersten amtlichen Fahrzeugkennzeichen der Schweiz wurden nicht für Automobile, sondern für Fahrräder eingeführt. Der rasch zunehmende Veloverkehr führte besonders in den Städten zu Konflikten: Fussgänger fühlten sich gefährdet, Vorschriften liessen sich wegen der anonymen Radfahrer nur schwer durchsetzen und fehlbare Personen konnten nach einem Vorfall kaum identifiziert werden. Die Lösung bestand aus einer persönlichen Radfahrerkarte, einem behördlichen Register und einer gut sichtbaren Nummer am Fahrrad.

Damit entstand bereits vor den Motorfahrzeugschildern das Grundprinzip des heutigen Kontrollschilds: Eine von aussen lesbare Nummer wurde amtlich einer Person beziehungsweise einem Fahrzeug zugeordnet. Als später auch Motorfahrräder und Automobile geregelt werden mussten, konnten die Behörden auf diesen Erfahrungen aufbauen.

Historische Korrektur: Die lange verbreitete Annahme, der Kanton Luzern habe bereits 1892 die ersten Schweizer Velonummern ausgegeben, ist nicht haltbar. Die Luzerner Verordnung vom 7. Juni 1892 regelte lediglich das Fahren mit Velocipeden. Eine registrierte Nummer wurde erst durch den Nachtrag vom 17. Januar 1896 eingeführt, der am 1. Mai 1896 in Kraft trat.
1892
Basler Petition als Ausgangspunkt
Die Delegierten der Basler Radfahrervereine verlangten im Dezember die Freigabe weiterer Strassen für den Fahrradverkehr. Die darauf folgende politische Auseinandersetzung gab einen wichtigen Anstoss zur Einführung registrierter Fahrradkennzeichen – Velonummern wurden 1892 aber noch keine ausgegeben.
1893
Stadt Zürich: die ersten Schweizer Velonummern
Der Zürcher Stadtrat setzte am 20. Juni 1893 die erste Schweizer Verordnung mit Fahrradkennzeichen in Kraft. Am 10. Oktober begann das städtische Polizeiamt nachweislich mit der Ausgabe der Ausweiskarten und Nummern. Die Schilder waren vorne am Fahrrad gut sichtbar anzubringen.
1893
Genf: die ersten kantonalen Velonummern
Der Kanton Genf beschloss am 18. Juli die Einführung einer «plaque portant un numéro d’ordre». Die Ausgabe begann am 1. November 1893. Anders als in Zürich wurde das längliche, vernickelte Schild mit schwarzen Zahlen bereits hinter dem Sitz befestigt.
1894
Basel-Stadt eröffnet die «Velokontrolle»
Ab dem 27. April 1894 wurden im Lohnhof Radfahrerkarten und registrierte Fahrradnummern ausgegeben. Das erste Basler Kennzeichen mit der Nummer 1 erhielt der Polizeibeamte Wilhelm Lüber. Das Register diente neben der Gebührenkontrolle auch der Identifikation bei Diebstählen und Verstössen.
1895
Winterthur führt eigene städtische Velonummern ein
Mit der Polizeiverordnung vom 26. Mai 1895 führte die Stadt Winterthur eine Bewilligung und eine vorne angebrachte Velonummer ein. Die erhaltene Nummer 1515 trägt zusätzlich die eingravierte Herkunft «Winterthur». Nach den Geschäftsberichten wurde dieses konkrete Exemplar zu Beginn des Jahres 1898 ausgegeben und zählt zu den ältesten bekannten Schweizer Velonummern.
1896
Weitere Städte und Kantone folgen
Die Stadt Bern führte ihre Velonummern am 1. März ein, der Kanton Luzern am 1. Mai. Damit verbreitete sich das Prinzip der registrierten Nummer zunehmend über die grossen Städte hinaus.
1898
Vom Fahrrad zum Motorfahrzeug
Basel-Stadt dehnte die Bestimmungen seiner Verordnung von 1894 auf Motorfahrräder und andere Motorfahrzeuge aus. Damit wurde die bereits beim Fahrrad entwickelte Form der Registrierung und äusseren Kennzeichnung direkt auf den entstehenden Motorverkehr übertragen.
1902
Zürich regelt Fahrräder und Motorwagen gemeinsam
Die kantonale Verordnung vom 6. Februar 1902 erfasste erstmals ausdrücklich Fahrräder und Motorwagen. Sie trat am 1. März in Kraft. Für Motorwagen waren mehrere sichtbare Nummerntafeln vorgesehen; der erste eindeutig dokumentierte Eintrag für Automobile stammt aus dem folgenden Jahr.
1903
Der Übergang zum Motorfahrzeug-Kontrollschild ist vollzogen
Mit der Zürcher Verordnung vom 16. Februar 1903 wurden für Motorwagen und Motorfahrräder je ein Schild vorne und hinten vorgeschrieben. Gleichzeitig setzte Zürich als erster Kanton die Regeln des entstehenden interkantonalen Konkordats um. Damit endet die eigentliche Vorläuferphase.
Historische Velonummer 1515 der Stadt Winterthur
Winterthur 1515 Die Stadt führte Velonummern 1895 ein; dieses erhaltene Exemplar wurde nach den städtischen Geschäftsberichten Anfang 1898 ausgegeben.

1904–1933 · Rechtsentwicklung

Das Schweizerische Automobil-Konkordat

Bevor 1933 erstmals ein eidgenössisches Strassenverkehrsgesetz für die ganze Schweiz in Kraft trat, wurde der Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr hauptsächlich über interkantonale Konkordate vereinheitlicht. Diese Vereinbarungen waren keine Bundesgesetze, sondern gemeinsame Regelwerke der beigetretenen Kantone. Für die Geschichte der Schweizer Kontrollschilder bilden sie die entscheidende Übergangsphase von kantonalen Einzellösungen zu einem landesweit einheitlichen System.

Besonders wichtig sind drei formelle Stufen: das erste Konkordat von 1904, das revidierte Konkordat von 1914 und die Ergänzung von 1921. Dazwischen wurden Ausführungsbestimmungen präzisiert und eine Revision vorbereitet. Der endgültige Wechsel vom Konkordatsrecht zum Bundesrecht erfolgte am 1. Januar 1933.

1904

Erstes Konkordat

Am 13. Juni 1904 genehmigt der Bundesrat das erste Konkordat über den Motorwagen- und Fahrradverkehr. Es schafft erstmals weitgehend einheitliche Regeln für die beigetretenen Kantone.

1905

Ausführungsbestimmungen

Am 6. Februar 1905 werden unter anderem die kantonalen Nummernblöcke sowie die getrennte Nummerierung von Automobilen und Motorrädern beziehungsweise Motorvelos festgelegt.

1911

Revision wird vorbereitet

Die VII. Konkordatskonferenz bereinigt den Revisionsentwurf. Die Änderungen betreffen vor allem den wachsenden Automobilverkehr; die bisherigen Grundregeln werden weitgehend weitergeführt.

1914

Zweites Konkordat

Am 7. April 1914 wird das revidierte Konkordat genehmigt. Es gilt für die beigetretenen Kantone; einzelne Kantone bleiben weiterhin beim Konkordat von 1904.

1921

Konkordats-Ergänzung

Die Ergänzung vom 29. Dezember 1921 betrifft vor allem Autoomnibusse und Lastautos mit Personenbeförderung. Im selben Jahr erhält der Bund die Verfassungskompetenz, den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr künftig selbst zu regeln.

1926/27

Erster Versuch eines Bundesgesetzes

Ein erstes eidgenössisches Strassenverkehrsgesetz wird 1926 vorgelegt, aber am 15. Mai 1927 in der Volksabstimmung verworfen. Die Konkordate bleiben deshalb in Kraft.

1932/33

Übergang zum Bundesrecht

Das Bundesgesetz über den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr wird 1932 beschlossen und tritt am 1. Januar 1933 in Kraft. Damit werden die Konkordate von 1904, 1914 und 1921 aufgehoben.

Für die Kontrollschildgeschichte entscheidend: Die Konkordatszeit ist keine einheitliche Phase mit unverändertem Regelwerk. Zwischen 1904 und 1933 werden Zuständigkeiten, Nummerierung und technische Vorschriften schrittweise präzisiert, bevor 1933 ein eidgenössisches System an die Stelle der interkantonalen Vereinbarungen tritt.

1904–1921 · Pionier-Zeit

Die Pionier-Zeit – erste schweizweit koordinierte Regeln für Auto- und Motorrad-Kontrollschilder

Am 13. Juli 1904 wurde das Schweizerische Automobil-Konkordat gegründet. Die meisten Kantone traten sofort bei; weitere folgten später. Das Konkordat regelte die Ausrüstung von Motorfahrzeugen und Fahrrädern sowie den Fahrzeugverkehr. Vorgeschrieben waren zwei Kontrollschilder – eines vorne und eines hinten. Auf beiden mussten das Wappen des ausgebenden Kantons und die individuelle Registrierzahl erscheinen.

Die Zeit von 1904 bis 1921 kann gestalterisch als Pionier-Zeit der Konkordatsschilder verstanden werden. Obwohl gemeinsame Grundregeln bestanden, unterschieden sich Schriftbilder, Wappenformen, Proportionen und Herstellung je nach Kanton und Hersteller zum Teil deutlich. Erst ab 1922 zeigt sich zunehmend eine einheitlichere Gestaltung, die auf dieser Seite als Norm-Zeit der Konkordatsschilder bezeichnet wird.

01

Schwarzer Grund

Ab 1905 galt eine schwarze Grundfarbe mit hellen, erhaben geprägten Zahlen.

02

Zwei Wappen

Das Schweizerwappen stand links, das Kantonswappen rechts.

03

Eigene Nummernblöcke

Jeder Kanton erhielt am 6. Februar 1905 eine fest zugeteilte Nummernserie.

04

Auto und Motorrad

Beide Fahrzeugarten verwendeten je eine eigene, aber zahlenmässig identische Serie.

Formate, Material und Motorradschilder

Die Schilder bestanden grundsätzlich aus Eisenblech, ausnahmsweise auch aus Aluminium. Zug liess zeitweise emaillierte Schilder herstellen. Das vordere Autoschild mass ungefähr 38 × 10 cm, das hintere 45 × 13 cm. Motorradschilder waren hinten kleiner und häufig oben gerundet oder geschwungen.

Ähnlich wie bei den Velonummern lässt sich auch die Entwicklung von Schrift, Wappen und Herstellung in Design-Epochen gliedern: Die Vorkonkordatszeit vor 1904 kann als Primär-Design verstanden werden. Von 1904 bis 1921 folgt das Pionier-Design. In dieser Phase konnten Schriftbilder, Wappenformen, Proportionen und Herstellungsdetails je nach Kanton und Hersteller noch deutlich voneinander abweichen. Ab 1922 beginnt die Norm-Zeit der Konkordatsschilder, in der sich die Gestaltung zunehmend vereinheitlichte. Gemeinsam blieb in der Pionier-Zeit die Grundregel: Schweizerwappen links, Kantonswappen rechts und schwarzer Hintergrund – sowohl vorne wie hinten.

Vorderes Auto-Kontrollschild · 38 × 10 cm

Zürcher vorderes Auto-Kontrollschild der Konkordatszeit im Format 38 × 10 cm mit Massangaben.

Hinteres Auto-Kontrollschild · 45 × 13 cm

Zürcher hinteres Auto-Kontrollschild der Konkordatszeit im Format 45 × 13 cm mit Massangaben.

Motorräder in der Konkordatszeit

Vom hinteren Kontrollschild zur späteren Frontnummer

Bei den Motorrädern verlief die Entwicklung nicht geradlinig. Das Konkordat von 1904 formulierte zunächst allgemein, dass jedes Motorfahrzeug vorne und hinten ein Kontrollschild tragen müsse. Das revidierte Konkordat von 1914 regelte die Motorfahrräder dagegen ausdrücklich separat: Die Vorschriften für die Kontrollschilder galten sinngemäss, jedoch sollte das Motorfahrrad nur ein Schild auf der Hinterseite führen.

Damit ist für die Zeit ab 1914 ein hinteres Motorrad-Kontrollschild eindeutig belegt. Das später bekannte, doppelseitige vordere Kontrollschild – im Sammlerumfeld heute häufig «Schädelspalter» genannt – gehört zu einer späteren Entwicklungsstufe und sollte nicht auf die gesamte Konkordatszeit zurückprojiziert werden.

Davon zu unterscheiden sind kleine Zusatzschilder für einen zugelassenen Soziussitz. Solche Schilder mit der Aufschrift «2. Sitz» sind für die 1920er- und 1930er-Jahre dokumentiert und dienten der Polizei zur raschen Kontrolle, ob eine zweite Person mitgeführt werden durfte. Für einen Einsatz dieses Zusatzschilds bereits zwischen 1904 und 1918 konnte in den bisher geprüften Quellen jedoch kein belastbarer Nachweis gefunden werden.

Vorderes Motorrad-Kontrollschild · spätere Ausführung

Hinteres Motorrad-Kontrollschild · Konkordatszeit

Zürcher hinteres Motorrad-Kontrollschild der Konkordatszeit um 1905.

Beschluss vom 6. Februar 1905

Kantonale Nummernserien

Die Nummern waren gesamtschweizerisch aufgeteilt. Jeder Kanton durfte nur innerhalb seines zugewiesenen Blocks Schilder ausgeben.

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Kanton Von Bis Nummern
Zürich 1 1’000 1’000
Bern 1’001 2’200 1’200
Luzern 2’201 2’600 400
Uri 2’601 2’700 100
Schwyz 2’701 2’900 200
Obwalden 2’901 3’000 100
Nidwalden 3’001 3’100 100
Glarus 3’101 3’300 200
Zug 3’301 3’400 100
Freiburg 3’401 3’800 400
Solothurn 3’801 4’100 300
Basel-Stadt 4’101 4’600 500
Basel-Landschaft 4’601 4’800 200
Schaffhausen 4’801 5’000 200
Appenzell Ausserrhoden 5’001 5’200 200
Appenzell Innerrhoden 5’201 5’300 100
St. Gallen 5’301 5’800 500
Graubünden 5’801 6’000 200
Aargau 6’001 6’400 400
Thurgau 6’401 6’700 300
Tessin 6’701 7’100 400
Waadt 7’101 8’000 900
Wallis 8’001 8’400 400
Neuenburg 8’401 8’800 400
Genf 8’801 9’999 1’199

Die Serien galten für Autos und Motorräder jeweils separat. Beispielsweise standen die Zahlen 2’201 bis 2’600 in Luzern sowohl für Autos als auch für Motorräder zur Verfügung.

Ab 1911 · Erweiterung der Nummernserien

Als die Nummern nicht mehr ausreichten

Um 1911 waren die ursprünglich zugeteilten Nummernserien in mehreren Kantonen weitgehend aufgebraucht. Deshalb wurde hinter der letzten Zahl ein grosser Buchstabe ergänzt, beginnend mit A. Manche Kantone platzierten den Buchstaben zwischen Schweizer- und Kantonswappen; in wenigen Kantonen erschien er gelb statt weiss.

Autoschilder mit Buchstaben

Als die ursprünglich zugeteilten Zahlenblöcke nicht mehr ausreichten, wurden die Serien mit nachgestellten Buchstaben erweitert. Auch bei Motorradschildern stand der Buchstabe rechts von der individuellen Kontrollnummer.

Besondere Versuchsschilder

Das Konkordat von 1914 sah für Versuchswagen von Automobilfabriken und Garagen besondere Zeichen vor. Sie galten nur im ausstellenden Kanton und ausschliesslich für Versuchsfahrten.

Versuchsschild aus Basel-Stadt mit horizontalem rotem Strich.

Ein erhaltenes Exemplar aus dem Kanton Basel-Stadt zeigt einen horizontalen roten Strich. Die überlieferte Geschichte des Schildes deutet auf eine Garage als Halterin hin und stützt damit den Zusammenhang zu den späteren Versuchsschildern ab 1933 mit roten Buchstaben und Zahlen. Auch bei Baselbieter Velonummern zwischen etwa 1930 und 1959 sind Exemplare mit tiefen Seriennummern und rotem Strich bekannt. Ein erhaltenes Velonummern-Exemplar von 1939 trägt ebenfalls mittig einen roten Strich. Es ist daher gut möglich, dass die praktische Umsetzung der Versuchs- und Spezialschilder kantonal unterschiedlich ausfiel.

1922–1932 · Norm-Zeit

Die Norm-Zeit der Konkordatsschilder

Ab 1922 beginnt eine deutlich stärker vereinheitlichte Phase der Konkordatsschilder. Auf dieser Seite wird sie als Norm-Zeit bezeichnet. Die zuvor teils stark unterschiedlichen Ausführungen von Schrift, Wappen und Herstellung näherten sich zunehmend an, auch wenn kantonale Besonderheiten bis 1932 bestehen blieben. Gleichzeitig setzte sich der Wechsel vom schwarzen zum weissen Hintergrund schrittweise durch: Zürich führte 1922 erstmals weisse Motorradschilder mit schwarzen Buchstaben und Zahlen ein; weitere Kantone folgten.

1922
Zürich beginnt bei den Motorrädern
Erste weisse Motorrad-Kontrollschilder mit schwarzer Schrift.
1923
Basel-Stadt und Basel-Landschaft folgen bei den Autos
Beide Halbkantone gaben die ersten weissen Autoschilder ab, zunächst ohne Buchstaben neben der Zahl.
1925
Zürich stellt auch Autos um
Ab dem Schild ZH 101 K wurden weisse Autoschilder mit schwarzer Schrift ausgegeben.
1930
Bern gibt nur noch weisse Schilder aus
Bereits 1927 waren bei Mutationen neue weisse Schilder mit der bisherigen Nummerierung ausgegeben worden.
1932
Das kantonale System erreicht seine Grenzen
Waadt und Tessin hielten vermutlich bis zuletzt teilweise am schwarzen Grund fest. Die wachsende Motorisierung machte eine gesamtschweizerische Neuordnung notwendig.

Luzerner Doppelnummerierung

Ab 1923 erhielten Motorräder nur noch Buchstabenserien ab LU 2’201 B, während Autos erneut bei LU 2’201 ohne Buchstaben begannen. Ende 1932 stand Luzern bei den Autos ungefähr bei LU 1’465 S und bei den Motorrädern bei LU 2’329 M.

Tessiner Besonderheit

Bei Tessiner Motorradschildern konnte zusätzlich der Kantonsname «TICINO» zwischen den beiden Wappen und der darunterstehenden Nummer erscheinen.

Zweifarbige Darstellung des alten Tessiner Wappens mit Schriftzug TICINO.

Altes Aargauer Kantonswappen

Beim Kanton Aargau blieb in der Konkordatszeit eine ältere Wappenform in Gebrauch. Mit dem eidgenössischen Systemwechsel von 1933 wurde das Kantonswappen auf den neuen Kontrollschildern in modernisierter Form weitergeführt.

Altes Bündner Kantonswappen

Auch Graubünden verwendete vor 1933 eine ältere Wappenform. Mit der Einführung der eidgenössischen Schildernorm von 1933 änderte sich die Darstellung des Kantonswappens auf den Kontrollschildern sichtbar.

Zeitgenössische Debatte · NZZ Nr. 140 vom 24. Januar 1932

Als Zürich die Buchstaben ausgingen

Wenige Monate vor der Verabschiedung des ersten eidgenössischen Strassenverkehrsgesetzes veröffentlichte die Neue Zürcher Zeitung einen Beitrag mit dem Titel «Nummernschilder». Der Artikel zeigt unmittelbar, wie dringend eine gesamtschweizerische Neuordnung geworden war: Zürich hatte den ihm zugeteilten Zahlenblock von 1 bis 1’000 bereits mehrfach mit nachgestellten Buchstaben erweitert und näherte sich dem Ende des Alphabets.

Als kurzfristige Lösung sollten frei gewordene, im Lauf der Jahre «verwaiste» Nummern erneut vergeben werden. Doppelbuchstaben oder weitere Kombinationen wollte man vermeiden. Diese Übergangslösung sollte genügen, bis das erwartete Bundesgesetz in Kraft treten und das gesamte System neu ordnen würde.

Altes Konkordatssystem

Kleine, kantonsübergreifende Zahlenblöcke

Die Zahlen 1 bis 9’999 waren gruppenweise auf die Kantone verteilt. War ein Block ausgeschöpft, begann die Nummerierung erneut und wurde mit einem Buchstaben ergänzt. Zürich war Anfang 1932 bereits am Ende seiner Buchstabenreihe angelangt.

Vorgeschlagene Neuordnung

Jeder Kanton beginnt wieder bei 1

Die NZZ befürwortete eine eigene, beliebig fortsetzbare Nummerierung für jeden Kanton. Die Kantonszugehörigkeit sollte nicht länger aus einem schweizweit zugeteilten Zahlenblock, sondern aus einem zusätzlichen Zeichen hervorgehen.

Drei diskutierte Kennzeichnungssysteme

01

Ein Buchstabe je Kanton

Zürich hätte beispielsweise A, Bern B und Luzern C erhalten. Weil bei gewissen Buchstaben Vorbehalte bestanden und 22 Zeichen nicht für alle damaligen Kantone und Halbkantone ausgereicht hätten, wäre dieses System nur eingeschränkt praktikabel gewesen.

02

Abgekürzte Kantonsnamen

Genannt wurden Formen wie Z für Zürich, Zg für Zug, Bn für Bern, Bst für Basel-Stadt, Gf für Genf, Gr für Graubünden, Val für Wallis oder Vd für Waadt. Diese Variante war verständlich, benötigte aber unterschiedlich viele Buchstaben.

03

Rote Kantonsnummern

Eine weitere Idee sah für die Kantone rote Zahlen von 1 bis 25 vor, die der eigentlichen schwarzen Polizeinummer vor- oder nachgestellt worden wären.

Wappen, Lesbarkeit und die Frage des Formats

Der NZZ-Beitrag kritisierte die damaligen Wappen als Hindernis für eine klare Gestaltung. Das internationale CH-Zeichen genüge zur Erkennung der schweizerischen Herkunft; zusätzliche Wappen beanspruchten Platz und erschwerten die Wahl eines zweckmässigen Formats sowie ausreichend grosser Ziffern. Diese Meinung ist als zeitgenössische Position einzuordnen: Die Neuordnung von 1933 entschied sich ausdrücklich für den Erhalt der Wappen.

Ebenfalls umstritten war das bisher vorwiegend rechteckige Rückschild. Mehrere Kantone gestatteten bereits quadratische Ausführungen. Die Polizeidirektion des Kantons Schaffhausen begründete ihre Zulassung damit, dass das Automobil-Konkordat keine verbindlichen Abmessungen festlegte, quadratische Schilder in Deutschland und Frankreich ebenfalls zulässig waren und zahlreiche importierte Fahrzeuge passende Halterungen dafür besassen. Besonders bei Personenwagen mit rückwärtigem Koffer konnte ein langes rechteckiges Schild schwierig zu montieren sein.

Rechteckige Konkordatsform

+ 999 Z ZH

Das lange Format war historisch verbreitet, passte aber nicht zu jeder Karosserie oder zu jeder ausländischen Schildhalterung.

Diskutierte quadratische Form

+ 999 ZH

Schaffhausen war laut Artikel der neunte Kanton, der quadratische Rückschilder zuliess. Die zunehmende Variantenvielfalt verstärkte jedoch zugleich den Ruf nach einer einheitlichen Formatregelung.

Der Artikel ist damit ein bemerkenswertes Zeitdokument: Bereits im Januar 1932 wurden genau jene Grundfragen öffentlich diskutiert, die das neue eidgenössische System lösen musste – fortlaufende kantonale Nummern, verständliche Kantonskennzeichnung, bessere Lesbarkeit und verbindliche Schildformate.

Der Wendepunkt 1932

Warum das alte System abgelöst wurde

Das seit 1904 bestehende Konkordat war für die stark zunehmende Motorisierung nicht mehr ausreichend. Die kleinen, starr zugeteilten Nummernblöcke waren in vielen Kantonen aufgebraucht; zusätzliche Buchstaben, unterschiedliche Farben, verschiedene Formate und kantonale Sonderlösungen machten das System immer unübersichtlicher. Der NZZ-Artikel vom 24. Januar 1932 dokumentiert diese Probleme bereits unmittelbar vor der gesetzlichen Neuordnung.

1932 beschlossen die Kantone daher eine grundlegende Neuorganisation. Das Automobil-Konkordat wurde abgelöst und durch eine gesamtschweizerische Regelung des Strassenverkehrs ersetzt. Daraus entstand das System, das ab 1933 mit Kantonskürzeln und fortlaufenden kantonalen Nummern eingeführt wurde.

Fortsetzung

Das neue System ab 1933

Kantonskürzel, einheitliche Grundgestaltung und neue Nummerierung.

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Sammlerwissen

Nachprägungen historischer Kontrollschilder

Nicht jedes Schild im historischen Stil stammt tatsächlich aus der jeweiligen Verkehrsepoche. Im Laufe der Jahrzehnte entstanden auch Nachprägungen, Schaustücke und Souvenirschilder. Solche Stücke sind als Zeitzeugen ihrer eigenen Entstehung durchaus interessant, sollten aber nicht mit amtlich ausgegebenen Originalschildern der Konkordatszeit verwechselt werden.

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Nicht zeittypische Merkmale

Material, Prägung, Schrift und Wappendarstellung geben wichtige Hinweise auf die Entstehungszeit. Aluminium statt zeittypischem Eisenblech, eingesetzte statt erhaben geprägte Elemente oder deutlich abweichende Ziffernformen können auf eine spätere Nachprägung hinweisen.

Späteres Luzerner Schaustück im Stil eines historischen Konkordatsschildes, geprägt im Verkehrshaus der Schweiz.

Nummer ausserhalb des kantonalen Blocks

Bei solchen späteren Schaustücken kann die Nummerierung auf den ersten Blick wie ein historischer Widerspruch wirken. Beim abgebildeten Luzerner Schild wurde zusätzlich ein Jahrgang in die Nummer aufgenommen. Dadurch liegt die scheinbare Kontrollnummer im Nummernbereich, der während der Konkordatszeit dem Kanton Bern zugeteilt war, obwohl das Schild das Luzerner Wappen trägt.

Der Hintergrund ist hier bekannt: Im Verkehrshaus der Schweiz in Luzern konnten Besucher an einer funktionsfähigen Schilderprägerei eigene Schilder beziehungsweise Nachprägungen im Stil historischer Kontrollschilder herstellen lassen. Die mechanische Prägerei war als Schau- und Mitmach-Handwerk Teil der Präsentation zum Strassenverkehr. Besucher konnten unter anderem persönliche Angaben oder Jahreszahlen prägen lassen. Solche Stücke erklären, weshalb heute Schilder auftauchen können, deren Gestaltung historisch wirkt, deren Nummer aber nicht zur damaligen kantonalen Zuteilung passt.

Einordnung: Für die Beurteilung eines historischen Kontrollschilds sollten Material, Fertigungstechnik, Nummernblock, Schrift, Wappen, Provenienz und bekannte Vergleichsstücke gemeinsam betrachtet werden. Eine abweichende Nummer allein ist kein ausreichender Beleg für eine Fälschung – sie kann auch auf eine spätere Nachprägung, ein Schaustück oder eine Souvenirprägung zurückgehen.

Eigene Bilddokumentation

Vorgesehene Aufnahmen

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Quelle und Transparenz

Historische Grundlage

Peter Morger: CH Fahrzeug-Kontrollschilder bis 1932

Sechsseitige historische Dokumentation mit Texten, Beispielen, Nummernserien sowie Hinweisen zu späteren Nachprägungen und nicht zeittypischen Stücken. Die Inhalte wurden für licenseplates.ch redaktionell neu strukturiert.

Neue Zürcher Zeitung: «Nummernschilder»

NZZ Nr. 140 vom 24. Januar 1932. Zeitgenössischer Kommentar zur ausgeschöpften Zürcher Buchstabenserie, zur geplanten Neuordnung der kantonalen Nummerierung, zu möglichen Kantonskennzeichen sowie zur Diskussion über Wappen und quadratische Rückschilder. Ausgewertet anhand zweier erhaltener Zeitungsausschnitte.

Konkordat von 1904 · Kontrollschilder für Motorfahrzeuge

Zeitgenössische Konkordatsregelung: Artikel 4 verlangte grundsätzlich zwei Schilder an Motorfahrzeugen, vorne und hinten. Die Quelle dokumentiert damit die Ausgangslage vor der späteren besonderen Regelung für Motorfahrräder.

Konkordat von 1914 · besondere Regelung für Motorfahrräder

Artikel 26 bestimmt ausdrücklich, dass Motorfahrräder nur ein Kontrollschild auf der Hinterseite führen. Diese Regelung ist für die Einordnung der frühen Motorradschilder zentral.

Schweizer Velonummern Museum: Die Geschichte der Schweizer Fahrradkennzeichen 1892–2011

Fachliche Grundlage für den überarbeiteten Abschnitt zu den Velonummern als Vorläufer der Motorfahrzeugschilder. Die laufend aktualisierte Gesamtdokumentation enthält mehr als 400 Episoden und zahlreiche Verweise auf Originalquellen.